Ri­si­ko­wahr­neh­mung hin­ter­fra­gen

Null Ri­si­ko gibt es nicht und wird im All­tag auch gar nicht er­war­tet. Wer Au­to fährt, Al­ko­hol trinkt, bei ho­hem Wel­len­gang ins Meer geht oder mit Brenn­spi­ri­tus sei­nen Grill an­zün­det, weiß, dass er da­mit ein Ri­si­ko ein­geht, und nimmt es um des mit der Ak­ti­vi­tät aus sei­ner Sicht ver­bun­de­nen Vor­teils in Kauf. Gleich­zei­tig ist ein kla­rer Trend er­kenn­bar, bei der Fest­set­zung von Grenz­wer­ten oder der Zu­las­sung von Stof­fen, Ver­fah­ren und An­wen­dun­gen jeg­li­ches Ri­si­ko aus­schlie­ßen zu wol­len (vgl. auch auch Ka­chel 03.2, Aus­klap­per 2). Im Er­geb­nis führt das bei­spiels­wei­se da­zu, dass be­währ­te Pro­duk­te nicht mehr ein­ge­setzt wer­den kön­nen und auf ein für den spe­zi­fi­schen Zweck we­ni­ger gut ge­eig­ne­tes zu­rück­ge­grif­fen wer­den muss – bis auch die­ses an den Zu­las­sungs­hür­den schei­tert.

 

Hier sind wir al­le auf­ge­for­dert, ei­nen Schritt zu­rück­zu­ge­hen und un­se­re An­for­de­run­gen an Si­cher­heit und Ri­si­ko­be­herr­schung in ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis zu brin­gen. Es kann nicht sein, dass wir es für ak­zep­ta­bel hal­ten, mit 50 Stun­den­ki­lo­me­tern in 50 Zen­ti­me­ter Ent­fer­nung an Fuß­gän­gern vor­bei­zu­fah­ren (und auch: selbst die­ser Fuß­gän­ger zu sein), das au­to­no­me Fah­ren aber aus­brem­sen, weil theo­re­tisch ein­mal ein Al­go­rith­mus den ent­schei­den­den Feh­ler ma­chen könn­te, der ein Men­schen­le­ben ge­fähr­det.

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