Balance zwischen Gemeinwohl und Einzelinteressen finden
Die Gesellschaft muss sich klar zu der Frage positionieren, wie der Ausgleich zwischen Allgemeinwohl und Partikularinteressen geschaffen werden soll und in welchen Fällen eines der beiden vorgeht. Darüber muss ein breit angelegter Austausch gesucht wer- den, der neue Medien nutzt und allen Bevölkerungsgruppen eine Beteiligung ermöglicht. Der Konsens sollte dann konsequent zur Grundlage künftigen Verwaltungshandelns gemacht werden.
Eine gesetzliche Regelung allein führt nicht zur Befriedung, wie die bisherigen Erfahrungen mit „Planungsbeschleunigungsgesetzen“ zeigen. Unabhängig davon, ob noch ein Rechtsweg offensteht oder ein förmliches Verfahren durchgeführt wird, formiert sich vor Ort vielfach Widerstand. Dieser organisiert sich zunehmend außerhalb der Verwaltungsverfahren, flankiert durch eine mediale Mobilisierung (z. B. über Social Media). Auch baureife Vorhaben werden dann oft nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung umgesetzt, weil staatliche Stellen und Politik hilflos auf die Proteste außerhalb – an sich ordnungsgemäß durchgeführter – Verfahren reagieren. Das gilt zudem auch für lokale oder regionale Teilelemente von Vorhaben, die insgesamt von einer breiten Unterstützung profitieren, etwa im Zusammenhang mit der Energiewende.
Es muss daher der Versuch unternommen werden, die Grundsatzfragen (was muss der Einzelne im Interesse des Allgemeinwohls hinnehmen, wo ist dagegen immer eine umfassende Auseinandersetzung mit Partikularinteressen geboten, in welcher Form muss das geschehen etc.) in einem breit angelegten Diskussionsprozess zu erörtern. Für einen konstruktiven Umgang mit kritischer Öffentlichkeit gilt es, neue Kommunikations- und Partizipationsformate zu entwickeln. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht unbedingt Konsens braucht, um auch mit kontroversen Technologien umzugehen; es bedarf allerdings der Kommunikation und Teilhabe. Statt Konsens ist daher „informierter Dissens“ eine realistische und konstruktive Zielgröße.
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