Für den Rechtsrahmen
Das Recht und die Rechtssicherheit spielen eine zentrale Rolle beim Thema Big Data. Hier sind zahlreiche Fragen noch ungeklärt. Der Gesetzgeber sollte nicht versuchen, sie alle von vornherein zu regeln, sondern sich mit seinen Eingriffen auf das beschränken, was notwendig ist, um einerseits Rechtssicherheit zu schaffen, andererseits aber Raum für die technologische Entwicklung und für vertragliche Ausgestaltungen zu lassen.
Der Zukunftsrat empfiehlt
Datenschutz maßvoll modernisieren
Im Bereich des Datenschutzes müssen in erster Linie die Anonymisierung und Pseudonymisierung erleichtert werden, also die Aufhebung oder Lockerung des Personenbezugs der Daten. Im Übrigen ist im Datenschutzrecht vor allem genau zu beobachten, inwieweit das geltende Recht geeignet ist, mit den neuen Sachverhalten umzugehen und wo von den handelnden Personen überhaupt welches Schutzniveau gewollt ist. Oftmals wird sich eine Lösung auf pragmatischem Weg finden lassen, zum Beispiel bei der Einwilligung in künftige Big-Data-Anwendungen, oder über eine angemessene Beweislastverteilung, wenn es um die möglicherweise diskriminierende Wirkung eines Big-Data-Verfahrens geht.
Eine möglichst weitgehende Harmonisierung des Datenschutzrechts ist gerade wegen des grenzüberschreitenden Charakters von Big Data wünschenswert, darf aber nicht zu einer unangemessenen Absenkung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre führen.
Datenverwertung vorrangig vertraglich gestalten
Im Hinblick auf die Ausgestaltung der wirtschaftlichen Nutzung von Daten liegt die Lösung vorrangig in vertraglichen Gestaltungen. Ein neues „Dateneigentum“, analog zum Eigentum an Sachen, muss der Gesetzgeber dafür nicht schaffen. Geklärt werden müssen dagegen Fragen des geistigen Eigentums, zum Beispiel bei der Abgrenzung von menschlichen und maschinellen „Schöpfungen“ oder beim Schutz von Datenbanken.
Datensicherheit in den Mittelpunkt stellen
Im Bereich der Datensicherheit muss der Gesetzgeber handeln, allerdings im engen Zusammenspiel mit Wirtschaft und Wissenschaft, um rasch praxisgerechte Lösungen zu erreichen. Geklärt werden muss, welches (IT-)Sicherheitsniveau vorgegeben werden soll, um einerseits Risiken angemessen zu begrenzen, andererseits aber Innovationen nicht im Keim zu ersticken. Eng damit zusammen hängen der Haftungsmaßstab, an dem sich dann das Unternehmen orientieren muss, und die Folgen möglicher Pflichtverstöße. Nicht in erster Linie der Gesetzgeber, sondern die Praxis ist gefordert, wenn es um die Erarbeitung von Sicherheitsstandards für Big Data geht. Leitgedanke sollte dabei immer Security by design sein, also eine Berücksichtigung der Sicherheitsfragen bereits während in der Entwicklungsphase.
Für ein leistungsstarkes Sicherheitskonzept sind positive Anreize zu setzen. Ein IT-Sicherheitssiegel mit freiwilliger Zertifizierung kann hier der richtige Weg sein.