Tra­dier­te Ar­beits­wei­sen und Pro­zes­se, dar­auf ab­ge­stimm­te Nor­men

Wie bei an­de­ren tech­no­lo­gi­schen „Re­vo­lu­tio­nen“ kann sich der ei­gent­li­che Nut­zen erst ent­fal­ten, wenn Pro­zes­se und Ab­läu­fe auf die neu­en Mög­lich­kei­ten ein­ge­stellt sind. Gleich­zei­tig müs­sen Pro­zes­se und Ar­beits­ab­läu­fe in der Tie­fe ana­ly­siert und struk­tu­riert sein, um sie di­gi­ta­li­sie­ren und au­to­ma­ti­sie­ren zu kön­nen.

So wer­den bei­spiels­wei­se im Ver­si­che­rungs­be­reich Pro­dukt­struk­tur, Pro­zess­struk­tur so­wie die Be­stands­sys­te­me als „Alt­las­ten“ emp­fun­den (un­ter­schied­lich je nach Ver­si­che­rungs­art, et­wa bei der Kran­ken­ver­si­che­rung oder der Haft­pflicht), wäh­rend es aus dem ei­ge­nen Grund­be­stand auch wert­vol­les Er­fah­rungs­wis­sen gibt, das es zu über­füh­ren gilt.

Auch die auf tra­dier­te Ver­fah­ren aus­ge­rich­te­ten Nor­men kön­nen sich als Hemm­nis er­wei­sen, wie es bei­spiels­wei­se im Hin­blick auf die Ein­füh­rung von BIM der Fall ist. Die Ho­no­rar­ord­nung für Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re (HOAI) geht da­von aus, dass der we­sent­li­che Teil der pla­ne­ri­schen Leis­tung in spä­te­ren Pha­sen er­bracht wird und ent­spre­chend dort zu ver­gü­ten ist, was für die her­kömm­li­chen Ver­fah­ren auch zu­trifft – nicht aber bei ei­ner An­wen­dung von BIM, so­dass ge­wis­se Fehl­an­rei­ze ge­setzt wer­den.