Datenschutz, Datensicherheit, Datenverwertung / geistiges Eigentum
In diesen Bereichen herrscht vor allem eine große Unsicherheit quer durch die Branchen vor. Während die Rechtslage bei Datenschutz mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der ab Mai 2018 gelten den EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und Datensicherheit vergleichsweise klar ist, sind bei der für die Verwertung wichtigen vermögensrechtlichen Zuordnung der Daten tatsächlich noch Fragen offen bzw. fehlt es an Vorbildern für vertragliche Lösungen. Eng damit verwandt ist die Thematik des geistigen Eigentums, beispielsweise an Software oder an maschinell erzeugten Inhalten.
Vertiefte Erörterungen zu diesen Themen enthalten etwa die vbw Studie Big Data im Freistaat Bayern – Chancen und Herausforderungen sowie die Handlungsempfehlungen des Zukunftsrats zu Big Data (beides 2016). Es verbleibt aber das Problem, dass teilweise fehlende Kenntnisse bzw. eine verbreitete Unsicherheit im Umgang mit diesen Fragen sich als Hemmnisse auswirken.