Nicht nur die Zusammenarbeit von Großunternehmen mit kleinen, innovativen Unternehmen sichert die Zukunftsfähigkeit, auch die Kooperation über die klassischen Technologie- und Branchengrenzen hinweg ist notwendig.
Die traditionelle statistische Klassifikation von Branchen und Sektoren bildet die tatsächlichen Wertschöpfungsstrukturen unserer Wirtschaft nicht mehr ab. Die einzelnen Wirtschaftsbereiche sind mittlerweile so stark miteinander vernetzt, dass die bestehenden Sektoren- und Branchendefinitionen ihre Zweckmäßigkeit mehr und mehr verlieren.
Der – bisher sehr erfolgreichen – bayerischen Technologieförderung liegt ein Technologiebild der 90er-Jahre zugrunde. Die Strukturen und technologischen Entwicklungspfade haben sich fundamental geändert. Die Technologieförderprogramme müssen deshalb neu an den aktuellen technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Bayern steht, ausgerichtet werden (vgl. näher Teil B. 04, v. a. 04.8).
Innovationsförderung im weitesten Sinne muss daher grundsätzlich branchen-, sektoren- und technologieübergreifend organisiert werden.
Der gesteigerten Bedeutung von hybrider Wertschöpfung und neuen Geschäftsmodellen muss durch die Bereitstellung von Finanzierungsmodellen, Demonstratoren und Inkubatoren Rechnung getragen werden.
Schlüsseltechnologien müssen zu Handlungsfeldern gebündelt werden:
– Digitalisierung (einschl. Elektronik, Mechatronik, Automation)
– Energietechnik (einschl. Umwelttechnologie)
– Gesundheit (Biotechnologie, Medizintechnik, Ernährung)
– Materialien (einschl. Chemie, Nanotechnologie)
– Mobilität, Automotive (Luft- und Raumfahrt, Bahntechnik)
Diese Handlungsfelder müssen in einem Systemansatz mit den technologie- politischen Instrumenten vernetzt werden:
– Forschungsinfrastruktur
– Innovationsförderprogramme
– Cluster
– Gründerförderung