In Deutschland ist – ergänzend zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Einzel- und Verbundvorhaben – eine steuerliche Forschungsförderung vorzusehen, wie sie in den meisten EU-Staaten und in mehr als zwei Dritteln der OECD-Staaten längst existiert: Unternehmen müssen größenunabhängig zehn Prozent ihrer F+E Investitionen von der Steuerschuld abziehen können („tax credit“).
Besonders für den Mittelstand ist diese Maßnahme innovationsfördernd. Für die wirkungsvolle Umsetzung einer steuerlichen F+E Förderung ist entscheidend, dass Unternehmen auch nach außen vergebene Forschungsaufträge steuerlich in vollem Umfang geltend machen können.