Förderfähig müssen künftig auch Demonstratoren mit außerhalb von Bayern entwickelten Technologien sein, wenn diese mit der Entwicklung neuer Anwendungspotenziale in Bayern korrespondieren. Solche Demonstrationsvorhaben sind sinnvoll, um den Nutzen in der Praxis zu zeigen und Ansätze für die Weiterentwicklung und Optimierung zu finden. Hinzu kommt die Verfügbarkeit von Basis-Patenten.