Ethi­sche Fra­gen an­spre­chen

Mit Fort­schrei­ten der tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten wer­den an ver­schie­de­nen Stel­len Fra­gen auf­kom­men, die ei­ne neue Aus­ein­an­der­set­zung mit un­se­rer Vor­stel­lung von Frei­heit, Ge­rech­tig­keit und Men­schen­wür­de er­for­dern. Was ist bei­spiels­wei­se zu tun, wenn die KI-Emp­feh­lung stets bes­ser ist? Über­trägt man ihr dann auch die Ent­schei­dungs­be­fug­nis, weil al­les an­de­re For­ma­lis­mus wä­re? Und wenn man ihr die Ent­schei­dungs­be­fug­nis über­trägt, wer trägt die Ver­ant­wor­tung? Wird der Pa­ti­ent sei­ne Da­ten an­ge­ben müs­sen, um Leis­tun­gen zu be­zie­hen, weil nur so op­ti­ma­le Ver­sor­gung si­cher­ge­stellt wer­den kann? Wie wird ei­ne Ver­si­che­rung auch für schlech­te Ri­si­ken ge­währ­leis­tet, wenn al­les, u. a. mit der Ge­nom­ana­ly­se, trans­pa­ren­ter wird? Gibt es in­so­weit künf­tig noch ein Recht auf Nicht­wis­sen, auch wenn man den Aus­bruch vie­ler Krank­hei­ten mit ei­ge­nem Ver­hal­ten ver­hin­dern oder stark ver­zö­gern könn­te?

 

Über die­se und wei­te­re Fra­gen muss ein be­glei­ten­der in­ter­dis­zi­pli­nä­rer Dis­kurs ge­führt wer­den, oh­ne aber ge­setz­ge­be­ri­schen Ak­tio­nis­mus aus­zu­lö­sen.

 

Die ak­tu­ell gül­ti­gen ethi­schen Grund­sät­ze müs­sen kon­se­quent ein­ge­hal­ten wer­den. Die Ethik darf aber nicht als Recht­fer­ti­gung für ei­ne über­schie­ßen­de Re­gu­lie­rung miss­braucht wer­den. In ethi­schen Grau­zo­nen muss es mög­lich sein, für For­schungs­zwe­cke Ex­pe­ri­men­tier(frei)räu­me zu be­las­sen.