 
        			Start-Ups haben einen anderen Ansatz für Digital Health: sie sind stärker auf Use Case und User Experience fokussiert und brauchen keine große Werbung. Staatliche Lösungen oder Angebote großer etablierter Akteure sind in der Regel eher weniger nutzerfreundlich und verursachen großen Aufwand (Beispiel digitale Diabetes-Tagebücher: Versicherungen und Pharmakonzerne sind bei User Rating und Anzahl der Downloads stark abgeschlagen). Andererseits vertrauen die Bürger deutlich stärker etablierten Akteuren (z. B. Krankenversicherungen, Ärzten), wenn es um ihre Daten geht.
 
        			Eine noch stärkere Unterstützung bei Ausgründungen ist wichtig, um insbesondere die Ergebnisse der Grundlagenforschung in den Markt zu bringen und am Standort in Wertschöpfung umzusetzen. Dabei sollte die Start- Up-Szene möglichst nicht nur im Dienstleistungs-, sondern auch im Produktbereich gefördert werden.
Gründerzentren mit Anbindung an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ermöglichen z. B. die Nutzung sehr kostenintensiver Hightech-Hardware, von Laboren, Reinräume etc. Es gilt, dem unternehmerischen Nachwuchs zu helfen, die ersten Schritte selbst zu machen, möglichst zunächst ohne Renditeerwartungen und auch ohne akademische Rituale wie Veröffentlichungspflichten. Wichtig sind dabei insbesondere auch eine Unterstützung bzw. Beratung beim Zulassungsverfahren, im Dialog mit den Krankenkassen und bei der Gestaltung von Selektivverträgen.
 
        			In einigen Bereichen entsteht Wertschöpfung und Beschäftigung nach Entwicklung in Deutschland und erfolgreicher Kommerzialisierung oft in anderen Ländern. Ein Beispiel sind bei uns entwickelte Biotech-Produkte, die in die USA verkauft oder dort lizensiert wurden.
Der Proof-of-concept spielt dabei eine wichtige Rolle, da danach hohe Wertsteigerungen und entsprechende Unternehmensbewertungen schnell möglich sind. Ein weiterer Aspekt ist die Information am Standort über vielversprechende Entwicklungen, aber auch der Gründergeist muss weiter gestärkt werden. Zu überlegen ist schließlich, inwieweit der Staat selbst als Wagniskapitalgeber zur Förderung disruptiver Innovationen auftreten sollte.