Bayern ist aktuell bei den F+E Ausgaben bundesweit auf Platz vier. Ziel muss die Spitzenposition sein, auch und gerade durch einen stärkeren Fokus auf den Gesundheitsbereich. Während die USA ca. 100 Milliarden Euro in den Medizinbereich investieren, sind es in Deutschland nur rund 10 Milliarden Euro, im Biotech-Bereich vielleicht eine Milliarde.
 
        			Die Therapieforschung muss künftig Diagnose, Gerätemedizin, Daten und Pharmazeutik als Teile eines Ganzen begreifen (die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt dies beispielsweise unter dem sogenannte „4D Konzept“: Drugs, Diagnostics, Devices, Data) und die Schnittstellen stärker besetzen. Das gilt nicht nur für die Schnittstellen der einzelnen Bereiche untereinander, sondern auch für die Schnittstelle zum Patienten. Wichtig sind auch Geräte zum Training von Ärzten und Pflegepersonal, mit denen sowohl in der Ausbildung wie auch in der Weiterbildung unter anderem der Umgang mit seltenen Komplikationen erlernt werden kann.
 
        			Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (Helmholtz, Fraunhofer, Leibniz, Max Planck), Universitäten und Krankenhäuser müssen zu Innovationszentren gebündelt werden. Das in der Regierungserklärung vorgesehene Onkologie-Zentrum ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung.
 
        			Gerade im Pharmabereich sind die Innovationszyklen sehr lang (ca. 10 Jahre, 90 Prozent Ausfallwahrscheinlichkeit) und der Kapitalkostenanteil entsprechend hoch. Marketing und Vertrieb sind auch angesichts des Kundenwerbungsverbots hoch. Gleichzeitig wird die Wirtschaftlichkeit bei den vielen regulierenden Eingriffen tendenziell überschätzt. Beim ROI sieht man durchschnittliche Renditen trotz hoher Risiken. Aus den Gewinnen der Unternehmen werden neue F+E-Vorhaben finanziert. Auch darauf muss bei der Gewinnabschöpfung Rücksicht genommen werden.
 
        			Eine steuerliche Forschungsförderung ist für Unternehmen jeder Größenordnung und unter Beibehaltung der Projektförderung erforderlich.
 
        			Die Anpassung der steuerrechtlichen Verlustverrechnung, wie auf Bundesebene geplant, ist ein Schritt in die richtige Richtung, weitere steuerliche Anreize zur Mobilisierung privaten Vermögens wären sinnvoll.
 
        			Es muss eine unabhängige (nicht von Anbieterinteressen geleitete) zentrale Datenbank für die standardisierte und anonymisierte Archivierung von Forschungsdaten eingerichtet werden, die evidenzbasierte Informationen sowie darauf aufbauend Ratgebersysteme und fachspezifische Leitfäden für die Datennutzung bzw. die aus den Informationen abzuleitenden Therapieempfehlungen bereitstellt. Wichtig wäre auch die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Auswertungsalgorithmen.